Der Steuerkalender Herbst 2026 für ein kanarisches Unternehmen und einen nichtresidenten Eigentümer

Jede Abgabe von der Runde zum 20. Oktober bis zum nächsten Frühjahr, Termin für Termin: das IGIC-Modelo 420 bei der ATC, das Quartal mit 130/111/115, Modelo 202, das letzte vierteljährliche Modelo 210, das ZEC-Register, das am 31. Dezember schließt, VeriFactu ab 1. Januar und der E-Rechnungs-Countdown ab 1. Oktober – mit einer kurzen Liste für jedes der beiden Profile.

Der Steuerkalender Herbst 2026 für ein kanarisches Unternehmen und einen nichtresidenten Eigentümer

Im September atmet die Insel aus: Die Saison klingt ab, die Buchhaltung holt auf, und das Steuerjahr biegt leise in seinen dichtesten Abschnitt ein. Zwischen jetzt und dem nächsten Frühjahr reicht ein Unternehmen auf Fuerteventura vier Runden von Erklärungen ein, ein nichtresidenter Eigentümer hält die letzte Frist des alten Modelo-210-Kalenders ein, und eine Handvoll einmaliger Fenster – das ZEC-Register, VeriFactu, die elektronische Rechnung – schließen oder öffnen sich endgültig. Das ist der Kalender, mit dem wir in unseren Büros in Caleta de Fuste und Costa Calma arbeiten: Termin für Termin, mit den Beträgen und Formularen, die zählen, und einem Link zum vertiefenden Beitrag, wo es einen gibt.

Zwei Leser, eine Zeitleiste: ein kanarisches Unternehmen (Autónomo oder Gesellschaft, im IGIC statt in der Mehrwertsteuer) und ein nichtresidenter Eigentümer einer Immobilie auf den Kanaren. Wo ein Termin nur einen von beiden betrifft, sagen wir es.

Oktober: die Runde des dritten Quartals

Das am 30. September beendete Quartal wird zwischen dem 1. und 20. Oktober abgerechnet – und wer per Lastschrift zahlt, muss die Erklärung etwa fünf Tage früher einreichen, um den 15. herum, sonst wird nicht abgebucht.

  • IGIC, Modelo 420 – eingereicht bei der Agencia Tributaria Canaria, nicht bei der staatlichen AEAT. Drittes Quartal, 1.–20. Oktober. Der allgemeine Satz beträgt 7 %, mit Stufen von 0, 3, 9,5, 15 und 20 % und dem 2026 eingeführten 1-%-Satz auf Kraftstoffe.
  • IRPF-Vorauszahlungen, Modelo 130 (direkte Schätzung) oder 131 (Módulos) – Autónomos, 1.–20. Oktober, 20 % des kumulierten Nettogewinns des Jahres abzüglich des bereits Gezahlten.
  • Quellensteuern, Modelos 111 und 115 – auf Gehälter, Honorarrechnungen und die Miete Ihrer Geschäftsräume: 1.–20. Oktober. Modelo 123, wenn Sie Zinsen oder Dividenden gezahlt haben.
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Modelo 202 – Gesellschaften leisten zwischen dem 1. und 20. Oktober ihre zweite Vorauszahlung für 2026 (die dritte folgt im Dezember).
  • Modelo 349 – nur bei meldepflichtigen innergemeinschaftlichen Umsätzen; kanarische Dienstleistungen an EU-Geschäftskunden sind ein eigenes Thema, auf das unsere September-Serie zurückkommt.
  • Nichtresidente Vermieter, Modelo 210 – die Erklärung der Mieteinnahmen des dritten Quartals ist vom 1. bis 20. Oktober fällig und ist die letzte vierteljährliche Vermietungserklärung nach den alten Regeln: Ab dem Steuerjahr 2026 wird die Vermietungserklärung jährlich und im April 2027 eingereicht. Der Leitfaden zum Modelo 210 erklärt den neuen Kalender.

Zwei weitere Oktobertermine, beide struktureller Natur:

  • 1. Oktober – voraussichtlich tritt die Ministerialverordnung in Kraft, die den Countdown zur verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnung startet. Ab diesem Tag läuft die Uhr: zwölf Monate für Unternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz, vierundzwanzig für alle anderen. Wer in Spanien Rechnungen an andere Unternehmen stellt, trifft diesen Winter die Softwareentscheidung, die 2028 noch laufen wird. Unser VeriFactu-Leitfaden erklärt, wie die beiden Systeme zusammenpassen.
  • 31. Oktober – letzter Tag, an dem ein Autónomo eine Änderung der Beitragsbemessungsgrundlage mit Wirkung zum 1. November beantragen kann. Das System erlaubt sechs Änderungen im Jahr; liegt Ihr Einkommen 2026 über oder unter der im Januar gewählten Stufe, sind dieses Fenster und das im Dezember die beiden letzten, um das vor der nächsten Regularisierung zu korrigieren.

November: zwei stille Termine, die beißen

  • 2. November – die spanischen Banken nehmen den neuen Kontosperrungskanal der AEAT in Betrieb: Eine am Abend übermittelte Sperrung wird vor Filialöffnung vollzogen, das Geld über Nacht eingezogen. Für ein Unternehmen, das pünktlich zahlt, ändert das nichts – für eines, das eine Schuld liegen lässt, alles. Die Mechanik haben wir im Beitrag zur Kontosperrung erklärt.
  • 1.–30. November – Modelo 232 – Gesellschaften mit Geschäften mit nahestehenden Personen oberhalb der Meldeschwellen (typischerweise mit den eigenen Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Schwestergesellschaften) erklären diese in diesem Monat für das Jahr 2025. Kleine Gruppen vergessen es jedes Jahr; die Strafe fällt je ausgelassenem Datensatz an.
  • Kommunale Abgaben – mehrere Gemeinden auf Fuerteventura erheben die IBI und die Müllgebühr in einem Herbstfenster. Die Termine sind kommunal, nicht national: Prüfen Sie den Zahlungszeitraum Ihrer Gemeinde und richten Sie die Lastschrift ein, bevor er beginnt.

Dezember: das Jahresend-Trio

  • 1.–20. Dezember – Modelo 202, die dritte und letzte Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer 2026.
  • 31. Dezember – Modelo 210, Steuerjahr 2025. Ein Nichtresident, der eine Immobilie besitzt und nicht vermietet, muss die Erklärung des zugerechneten Einkommens für 2025 bis zum letzten Tag des Jahres 2026 einreichen und zahlen. Es ist das letzte Jahr der Regel „jederzeit im Jahr": Ab dem Steuerjahr 2026 wandert das Fenster auf den 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres, die Erklärung für 2026 wird also zwischen April und Dezember 2027 eingereicht – mit neu gestaltetem Formular und einem Anhang für Vermieterausgaben nach Kategorien.
  • 31. Dezember – ZEC-Eintragung. Die geltende Genehmigung nimmt neue Gesellschaften bis zum 31. Dezember 2026 in das Register der Kanarischen Sonderzone auf, mit Vorteilen bis Ende 2032. Das zweistufige Verfahren des Konsortiums dauert Wochen, nicht Tage – eine Gesellschaft, die den Körperschaftsteuersatz von 4 % will, sollte diesen Herbst einreichen, nicht in den letzten zwei Wochen des Jahres. Der ZEC-Leitfaden nennt die Schwellen für Fuerteventura: drei Arbeitsplätze und 50.000 Euro Investition innerhalb von zwei Jahren.
  • 31. Dezember – die letzte Änderung der Bemessungsgrundlage des Zyklus für Autónomos, wirksam ab 1. Januar, und die Frist, um für 2027 per Meldeformular (Modelo 036/037) in das Módulos-System einzutreten oder es zu verlassen.
  • Vor Jahresende – wählen Sie Ihre VeriFactu-Software. Gesellschaften müssen ab 1. Januar mit einem zertifizierten System fakturieren; hat Ihr Anbieter die Konformität nicht schriftlich bestätigt, ist der Dezember der Monat für den Wechsel.

Januar bis März 2027: die Jahresrunde

  • 1. Januar – VeriFactu wird für Gesellschaften verpflichtend (Körperschaftsteuerpflichtige); Autónomos und alle anderen folgen am 1. Juli 2027. Die Bußgelder für nicht konforme Software erreichen 50.000 Euro pro Jahr.
  • 1.–20. Januar – Quellensteuern des vierten Quartals, Modelos 111 und 115. 1.–30. Januar – IRPF-Vorauszahlungen des vierten Quartals, Modelos 130 und 131.
  • 1.–31. Januar – IGIC-Jahresabschluss: das Modelo 420 des vierten Quartals und die Jahreszusammenfassung, Modelo 425, beide bei der ATC. Dazu die jährlichen Quellensteuer-Zusammenfassungen Modelos 190 und 180 bei der AEAT.
  • Februar – Modelo 347, die Erklärung der Dritten, mit denen Sie 2026 mehr als 3.005,06 Euro umgesetzt haben. Ein Datenabgleich, keine Zahlung – aber die Zahlen müssen mit dem übereinstimmen, was Ihre Lieferanten und Kunden über Sie erklären.
  • 31. März – Modelo 720, die Erklärung ausländischen Vermögens, für jeden, der 2026 in Spanien steuerlich ansässig wurde und mehr als 50.000 Euro im Ausland in einer Vermögensklasse hält. Erstjahres-Residenten übersehen sie am häufigsten.
  • April – die Einkommensteuerkampagne beginnt, und mit ihr die neuen Modelo-210-Fenster: 1. April bis 31. Dezember für das zugerechnete Einkommen 2026, 1.–20. April für die jährliche Vermietungserklärung. Der alte Quartalsrhythmus endet hier.
  • 1. Juli 2027 – VeriFactu für Autónomos.

Zwei Profile, zwei kurze Listen

Ein kanarisches Unternehmen, von jetzt bis zum Frühjahr

  • Die Abgaben zum 20. Oktober jetzt einplanen, die Lastschrift zum 15.
  • Die Software für E-Rechnung und VeriFactu einmal entscheiden, diesen Winter, für beide Systeme.
  • Gesellschaften: Modelo 202 im Oktober und Dezember, Modelo 232 im November, wenn die Geschäfte mit nahestehenden Personen die Schwellen überschreiten.
  • Autónomos: die Bemessungsgrundlage vor dem 31. Oktober und noch einmal vor dem 31. Dezember mit dem realen Einkommen 2026 abgleichen.
  • ZEC im Blick? Diesen Herbst beim Konsortium einreichen – das Register schließt am 31. Dezember.
  • Januar: 420 + 425, 111/115, 130/131, 190/180. Februar: 347.

Ein nichtresidenter Eigentümer, von jetzt bis zum Frühjahr

  • Bei Vermietung: das Modelo 210 des dritten Quartals bis 20. Oktober einreichen – das letzte vierteljährliche.
  • Ohne Vermietung: das Modelo 210 mit dem zugerechneten Einkommen 2025 bis 31. Dezember einreichen und zahlen.
  • Das IBI- und Müllgebührenfenster Ihrer Gemeinde prüfen und die Lastschrift einrichten.
  • Den Wechsel notieren: Ab 2027 wird Ihr 210 zwischen April und Dezember für das Vorjahr eingereicht.
  • Wer 2026 nach Spanien gezogen ist: Modelo 720 bis 31. März 2027.

Jeder Termin oben ist eine Abgabe, die wir für Mandanten von Caleta de Fuste und Costa Calma aus erledigen – mit Erklärungen in Ihrer Sprache und im Voraus eingerichteten Lastschriften. Sehen Sie, was unsere Steuerberatung umfasst, oder buchen Sie einen Termin – wir antworten innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Wann ist die IGIC-Erklärung für das dritte Quartal fällig?
Zwischen dem 1. und 20. Oktober, auf Modelo 420, eingereicht bei der Agencia Tributaria Canaria. Bei Zahlung per Lastschrift muss die Erklärung etwa fünf Tage früher, um den 15. Oktober, eingereicht werden. Das vierte Quartal und die Jahreszusammenfassung, Modelo 425, sind bis 31. Januar fällig.

Muss ich das Modelo 210 für 2025 noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen?
Ja. Die Erklärung des zugerechneten Einkommens für das Steuerjahr 2025 folgt dem alten Kalender und muss bis 31. Dezember 2026 eingereicht und bezahlt werden. Ab dem Steuerjahr 2026 wandert das Fenster auf den 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres, Ihre Erklärung für 2026 wird also 2027 eingereicht.

Was ist der letzte Tag für die Eintragung einer Gesellschaft in die ZEC?
Die geltende Genehmigung nimmt Eintragungen bis zum 31. Dezember 2026 an, mit dem Körperschaftsteuersatz von 4 % bis Ende 2032. Da das Verfahren des Konsortiums in zwei Stufen über mehrere Wochen läuft, sollten Anträge im Herbst gestellt werden.

Wann beginnt VeriFactu, und was ist mit der elektronischen Rechnung?
VeriFactu ist für Gesellschaften ab 1. Januar 2027 und für Autónomos und alle anderen ab 1. Juli 2027 verpflichtend. Die verpflichtende elektronische B2B-Rechnung läuft auf einer eigenen Uhr, die voraussichtlich am 1. Oktober 2026 startet: zwölf Monate für Unternehmen über 8 Millionen Euro Umsatz, vierundzwanzig für alle anderen.

Fakten geprüft im September 2026 (AEAT-Steuerkalender 2026; Abgabefristen der Agencia Tributaria Canaria für die Modelos 420 und 425; Orden HAC/623/2026 zum Modelo-210-Kalender; Königliches Gesetzesdekret 15/2025 zu den VeriFactu-Terminen; Königliches Dekret 238/2026 und der Entwurf der Ministerialverordnung zur elektronischen Rechnung; AEAT-Beschluss vom 4. Juni 2026 zum Sperrungskanal; Eintragungsfenster des ZEC-Konsortiums; Sozialversicherungsregeln zur Änderung der Bemessungsgrundlage). Regeln ändern sich – prüfen Sie Ihre, bevor Sie handeln.

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