Krypto in Ihrer spanischen Steuererklärung – und was Hacienda sieht: Modelle 172, 173 und 721 heute, DAC8 ab 2027

Für in Spanien steuerlich Ansässige sind der Verkauf von Krypto, der Tausch eines Coins gegen einen anderen und Staking-Erträge drei verschiedene steuerbare Vorgänge, jeder selbst zu berechnen: die ältesten Coins zuerst, Tausch zum Marktwert, Erträge bewertet am Tag des Zuflusses. Der Spartarif reicht von 19 bis 30 %. Spanische Anbieter melden seit 2024 jeden Januar Bestände und Vorgänge, und unter DAC8 ist der erste Austausch über die Vorgänge von 2026 bis zum 30. September 2027 fällig.

Krypto in Ihrer spanischen Steuererklärung – und was Hacienda sieht: Modelle 172, 173 und 721 heute, DAC8 ab 2027

Sie haben 2021 Bitcoin auf einer Börse mit Sitz in einem anderen EU-Land gekauft, 2024 einen Teil in Ether getauscht, den Ether ein Jahr lang im Staking gelassen und im vergangenen Frühjahr etwas davon gegen Euro verkauft, um eine Küche zu bezahlen. Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, ist das nicht ein steuerbarer Vorgang, sondern drei Arten davon, ein Tausch, eine Reihe von Erträgen und ein Verkauf, jede mit ihrer eigenen Regel im Einkommensteuergesetz und jede von Ihnen selbst berechnet, denn unterwegs behält niemand etwas ein. Geändert hat sich, wer sonst noch davon weiß. Spanische Börsen und Verwahrer melden der Steuerbehörde seit 2024 jeden Januar Bestände und Vorgänge, und ab 2027 geben die Behörden aller EU-Länder weiter, was ihre Anbieter über in Spanien Ansässige melden, nach der als DAC8 bekannten Richtlinie. Dieser Beitrag erklärt, was besteuert wird und wie gerechnet wird, anhand der für diesen Text gelesenen Auskünfte der Generaldirektion für Steuern (DGT), und was Hacienda sieht, heute und im nächsten Jahr. Zitate stehen auf Spanisch, mit der Lesart auf Deutsch.

Wie das Gesetz es nennt: ein Vermögenswert – und jede Veränderung ist ein Vorgang

Für die Einkommensteuer ist eine Kryptowährung weder Geld noch ein Wertpapier: Die DGT behandelt sie als immateriellen Vermögenswert (Auskunft V0648-24, die frühere bestätigt). Damit fällt sie unter die allgemeine Regel über Veräußerungsgewinne: Son ganancias y pérdidas patrimoniales las variaciones en el valor del patrimonio del contribuyente que se pongan de manifiesto con ocasión de cualquier alteración en la composición de aquél, Gewinne und Verluste sind die Wertänderungen des Vermögens des Steuerpflichtigen, die bei jeder Änderung seiner Zusammensetzung zutage treten (Ley 35/2006, Artikel 33). Halten ist keine Änderung; verkaufen, tauschen und ausgeben schon. Alles Folgende geht von einem privaten Anleger aus, der in Spanien ansässig ist – was das heißt, erklärt unser Beitrag zur 183-Tage-Regel –, und nicht von jemandem, der dies als organisierte Tätigkeit betreibt.

Verkauf gegen Euro: Coin für Coin, die ältesten zuerst

Ein Verkauf gegen Euro ergibt einen Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem, was die Einheiten gekostet haben, und dem, was sie eingebracht haben, einschließlich der auf beiden Seiten gezahlten Gebühren, wenn sie mit dem Vorgang zusammenhängen (Artikel 34 und 35). Zwei Methodenregeln entscheiden über die Zahl. Gerechnet wird für jede Art von Coin getrennt. Und wenn Sie einen Teil eines zu verschiedenen Zeiten gekauften Bestands verkaufen, debe considerarse que las criptomonedas que se transmiten son las adquiridas en primer lugar, gelten die zuerst erworbenen Coins als die veräußerten (Auskunft V0648-24). Die Regel gilt über alle Ihre Konten hinweg, denn der Kauf auf verschiedenen Börsen no constituye una circunstancia que altere la homogeneidad de las referidas monedas virtuales, ist kein Umstand, der die Gleichartigkeit der Coins ändert (Auskunft V1604-18).

Ein Beispiel. Sie haben 2021 einen halben Bitcoin für 10.000 € gekauft und 2023 einen weiteren halben für 15.000 €. 2026 verkaufen Sie 0,6 für 36.000 €. Verkauft sind der gesamte erste Kauf und ein Fünftel des zweiten: Die Kosten betragen 10.000 € plus 3.000 €, der Gewinn 23.000 €, gleich auf welcher Börse der jeweilige Kauf lag.

Ein Tausch von Coin gegen Coin ist ein Verkauf

Der Schritt, den die meisten übersehen, ist der Tausch. Eine Kryptowährung gegen eine andere zu tauschen ist ein Tauschgeschäft, und das Gesetz besteuert es als Veräußerung des hingegebenen Coins: Gewinn oder Verlust ist la diferencia entre el valor de adquisición del bien o derecho que se cede y el mayor de los dos siguientes, die Differenz zwischen dem Anschaffungswert des hingegebenen Guts und dem höheren von zwei Werten, dem Marktwert dessen, was Sie geben, und dem Marktwert dessen, was Sie erhalten (Artikel 37). Kein Euro muss dafür auf einem Bankkonto ankommen. Der im Tausch angesetzte Wert wird dann zu den Anschaffungskosten des erhaltenen Coins, für den Tag, an dem Sie ihn Ihrerseits verkaufen (Auskünfte V0648-24 und V1551-25). Dieselbe Überlegung erfasst das Liquid Staking: tanto el intercambio inicial de ETH por rETH, como el posterior intercambio de rETH por ETH (o por otros criptoactivos) constituyen permutas, sowohl der anfängliche Tausch von ETH gegen rETH als auch der spätere Tausch von rETH gegen ETH oder gegen andere Kryptowerte sind Tauschgeschäfte (Auskunft V0612-26).

Staking, Verleih und Erträge: Einkünfte, bewertet am Tag des Zuflusses

Erträge dafür, dass Coins gesperrt bleiben, sind keine Veräußerungsgewinne, sondern Kapitalerträge. Die DGT ordnet die Erträge aus Staking über eine Plattform, aus dem Verleih von Coins und aus Liquiditätspools den Rendimientos obtenidos por la cesión a terceros de capitales propios zu, den Erträgen aus der Überlassung eigenen Kapitals an Dritte (Artikel 25), in Form von Sachbezügen: Die Erträge se valorarán por su valor de mercado en euros el día de su percepción, werden mit ihrem Marktwert in Euro am Tag des Zuflusses bewertet und gehen in die Sparbemessungsgrundlage ein (Auskünfte V0648-24 und V0612-26). Plattformgebühren und Zinsen auf geliehene Coins sind von diesen Einkünften nicht abziehbar; eine Strafe für vorzeitiges Entsperren mindert schlicht den Ertrag. Das Staking direkt im Netzwerk hat in den von der DGT geprüften Fällen dieselbe Antwort erhalten: Coins zu sperren und zu warten, bis das Protokoll einen auswählt, ist für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit.

Werden die als Ertrag erhaltenen Einheiten später verkauft, ist der Verkauf ein Gewinn oder Verlust wie jeder andere, berechnet mit den ältesten zuerst, zusammen mit Ihrem übrigen Bestand dieses Coins (Auskunft V5017-26). Die gelesenen Auskünfte sagen nicht ausdrücklich, was diese Einheiten kosten; für Coins, die in der allgemeinen Bemessungsgrundlage besteuert werden, sagt es die DGT, der bereits besteuerte Wert sind die Kosten, und wir wenden dieselbe Logik auf Erträge an.

Airdrops und Belohnungen ohne Gegenleistung: der allgemeine Tarif

Coins, die man erhält, ohne etwas hinzugeben, ein Airdrop oder eine Werbeprämie, folgen einer dritten Regel: se computará como ganancia patrimonial el valor de mercado de aquéllos, ihr Marktwert wird als Veräußerungsgewinn angesetzt (Artikel 37). Weil dieser Gewinn nicht aus einer Übertragung stammt, geht er in die allgemeine Bemessungsgrundlage ein und wird nach dem progressiven Tarif zusammen mit Gehalt oder Rente besteuert, nicht in der Sparbemessungsgrundlage (Auskunft V0648-24). Die DGT fügt eine Bedingung hinzu, die für Token zählt, die noch niemand handelt: Die Regel gilt, soweit sich ein Marktwert in Euro bestimmen lässt (Auskunft V5017-26).

Die Sätze – und was ein Verlust wert ist

Gewinne aus Verkäufen und Tauschgeschäften und Erträge aus Staking und Verleih landen alle in der Sparbemessungsgrundlage, die nach diesem Tarif besteuert wird (Artikel 66 und 76):

Teil der Spar­bemessungs­grundlage Satz
Bis 6.000 € 19 %
Von 6.000 € bis 50.000 € 21 %
Von 50.000 € bis 200.000 € 23 %
Von 200.000 € bis 300.000 € 27 %
Über 300.000 € 30 %

Auf die 23.000 € des Beispiels sind das, ohne weitere Sparerträge, 1.140 € auf die ersten 6.000 € und 3.570 € auf den Rest: 4.710 €.

Verluste zählen. Innerhalb des Jahres werden Verluste aus Coins mit Gewinnen aus allem anderen in der Sparbemessungsgrundlage verrechnet, von Aktien bis zu einer Wohnung. Übersteigen die Verluste weiterhin die Gewinne, kann der Überschuss bis zu 25 Prozent der positiven Kapitalerträge des Jahres aufzehren, und was bleibt, se compensará en los cuatro años siguientes, wird in den folgenden vier Jahren verrechnet (Artikel 49). Zwei Warnungen. Ein Verlust muss belegt werden, mit den Aufzeichnungen der Börse, wie jeder andere. Und das Gesetz schiebt den Verlust aus einem Gut auf, das innerhalb des folgenden Jahres zurückgekauft wird, und kennt eine Zwei-Monats-Fassung derselben Regel für börsennotierte Wertpapiere (Artikel 33); wir haben keine Auskunft gefunden, die eine der beiden auf Coins anwendet, sodass ein Verkauf im Dezember mit Rückkauf im Januar kein Plan ist, den man ohne Beratung fasst.

Was Hacienda heute sieht: die Modelle 172, 173 und 721

In Spanien ansässige Anbieter und die spanischen Niederlassungen ausländischer Anbieter, die Schlüssel für Kunden verwahren oder Coins tauschen, müssen der Steuerbehörde mitteilen, was diese Kunden halten und tun (Ley 35/2006, dreizehnte Zusatzbestimmung; Real Decreto 1065/2007, Artikel 39 bis und 39 ter). Zwei Erklärungen tragen das, beide jeden Januar einzureichen und erstmals im Januar 2024 (Orden HFP/887/2023). Modell 172 nennt den Bestand jedes Kunden je Coin zum 31. Dezember und seinen Wert in Euro. Modell 173 nennt jeden Erwerb, Verkauf, Tausch und jede Übertragung: das Datum, die Art und Zahl der Einheiten, den Wert in Euro und die Gebühren. Die dritte Erklärung ist Ihre eigene: Modell 721 für Coins bei Anbietern im Ausland, das unser Beitrag zu den Modellen 720 und 721 behandelt.

Was diese Erklärungen nicht tun: Ihre Steuererklärung ausfüllen. Auf die Frage, ob die Daten im Entwurf erscheinen würden, lehnte die DGT eine Antwort ab (Auskunft V0612-26). Warten Sie nicht darauf, dass der Entwurf Ihnen sagt, was zu erklären ist.

Was sich mit DAC8 ändert

DAC8 ist die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates. Sie verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die in der Union Ansässige bedienen, ihre Nutzer zu identifizieren und für jeden Nutzer und jede Art von Vermögenswert die Jahressummen zu melden: was gegen gewöhnliches Geld gekauft und verkauft wurde, den Wert der Tauschgeschäfte zwischen Kryptowerten, Zahlungen in Krypto und Übertragungen. Die Behörde, die die Meldung erhält, gibt sie an das Land weiter, in dem der Nutzer lebt, en un plazo de nueve meses a partir del final del año civil, innerhalb von neun Monaten nach Ende des Kalenderjahres; das erste erfasste Jahr ist 2026, der erste Austausch ist also bis zum 30. September 2027 fällig. Die Richtlinie war im vergangenen Jahr in nationales Recht umzusetzen: Die Mitgliedstaaten adoptarán y publicarán a más tardar el 31 de diciembre de 2025 las disposiciones legales, reglamentarias y administrativas necesarias, erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2025 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Spaniens Stand am 4. Oktober 2026 ist dieser: Die konsolidierten Fassungen des Allgemeinen Steuergesetzes und seiner Verwaltungsverordnung, wie das spanische Amtsblatt (BOE) sie veröffentlicht, enthalten keine Vorschrift, die die Richtlinie umsetzt, und die einzige Krypto-Meldepflicht darin ist die oben beschriebene inländische. Wir können daher nicht auf den spanischen Artikel verweisen, der einen hier niedergelassenen Anbieter binden wird. Das schützt einen in Spanien Ansässigen nicht, der einen Anbieter nutzt, der in einem anderen Mitgliedstaat meldet: Die Richtlinie lässt diesen Staat die Daten an den Wohnsitzstaat senden, wie auch immer der Stand des spanischen Rechts ist. Die praktische Lesart ist einfach. Gehen Sie davon aus, dass die Vorgänge des Jahres 2026 auf jeder Börse, die Europäer bedient, im Herbst 2027 in den Händen von Hacienda sind.

Wenn frühere Jahre fehlen

Erklärungen für frühere Jahre lassen sich noch berichtigen. Eine ergänzende Erklärung, die eingereicht wird, bevor die Steuerbehörde nachfragt, kostet einen Zuschlag, der bei 1 Prozent pro Monat Verspätung beginnt, statt einer Strafe, wie unser Beitrag zur verspäteten Abgabe erklärt; trifft erst eine Aufforderung ein, schließt sich diese Tür. Die nötigen Unterlagen sind in beiden Fällen dieselben: jeder Kauf mit Datum und Kosten in Euro, jeder Tausch mit dem Marktwert jenes Tages, jeder Ertrag mit seinem Wert am Tag des Zuflusses.

Bei Krypto ist der steuerliche Moment der Tausch oder der Verkauf, nie die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Halten Sie den Eurowert jedes Vorgangs zu seinem eigenen Datum fest: Das ist die Zahl, nach der die Erklärung fragt, und die, die die Börse meldet.

Was unsere Berater tun

Das Steuerteam unserer Büros in Caleta de Fuste und Costa Calma erstellt jedes Frühjahr die Einkommensteuererklärung, und bei Krypto liegt der größte Teil der Arbeit davor: die Historie Coin für Coin aus den Dateien der Börsen wieder aufbauen, Tauschgeschäfte und Erträge zu ihren Daten in Euro bewerten und das Ergebnis mit dem abgleichen, was die Anbieter melden. Wir vertreten Mandanten vor der Steuerbehörde, wenn eine Anfrage oder eine Aufforderung eintrifft. Die Leistung ist auf der Seite Steuerberatung beschrieben, und ein erstes Gespräch lässt sich online buchen.

Häufige Fragen

Ich habe nur Coins von einer Börse in meine eigene Wallet verschoben. Ist das steuerpflichtig?

Eine Übertragung zwischen zwei Wallets, die beide Ihnen gehören, ändert nichts an dem, was Sie besitzen, und ergibt daher keinen Gewinn. Der Anbieter kann sie trotzdem melden; bewahren Sie also den Nachweis auf, dass beide Enden Ihnen gehören.

Ich habe Bitcoin gegen Ether getauscht und nie Euro angefasst. Schulde ich Steuer?

Ja, wenn der Bitcoin mehr wert war, als er Sie gekostet hat. Der Tausch wird als Veräußerung des Bitcoin zum Marktwert jenes Tages besteuert.

Wie werden Staking-Erträge besteuert?

Als Kapitalerträge, in Euro bewertet am Tag, an dem jeder Ertrag zufließt, in der Sparbemessungsgrundlage. Der spätere Verkauf der erhaltenen Einheiten ist ein eigener Gewinn oder Verlust.

Kann ich Krypto-Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste aus Verkäufen und Tauschgeschäften werden mit anderen Gewinnen der Sparbemessungsgrundlage verrechnet, dann mit bis zu 25 Prozent der Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, und der Rest wird vier Jahre vorgetragen.

Hat Spanien DAC8 umgesetzt?

Am 4. Oktober 2026 finden wir keine Umsetzungsvorschrift im konsolidierten Allgemeinen Steuergesetz oder in seiner Verordnung. Anbieter, die in anderen Mitgliedstaaten melden, folgen den Regeln ihres Landes, und die Daten über in Spanien Ansässige werden nach Spanien gesendet; der erste Austausch ist bis zum 30. September 2027 fällig.

Angaben geprüft im Oktober 2026 (Ley 35/2006, Artikel 25, 33 bis 35, 37, 43, 46, 49, 66 und 76 sowie dreizehnte Zusatzbestimmung; Real Decreto 1065/2007, Artikel 39 bis und 39 ter; Orden HFP/886/2023 und HFP/887/2023; Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates, Artikel 2, sowie Artikel 8 bis quinquies und Anhang VI der Richtlinie 2011/16/EU in der durch sie geänderten Fassung; verbindliche Auskünfte V1604-18, V0648-24, V1551-25, V0612-26 und V5017-26 der Dirección General de Tributos, alle nach ihrem Stand vom 4. Oktober 2026). Die Zahlen des Beispiels sind erfunden, um die Methode zu zeigen; dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Beratung zu einer bestimmten Erklärung.

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